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Wahlarzt

Die Vorteile eines Wahlarztes

Sie haben die freie Arztwahl, das heißt Sie wählen den Arzt Ihres Vertrauens. Als Wahlarzt-Ordination nimmt sich Dr. Perner ausreichend Zeit für Ihre Anliegen – im Arzt-Patientengespräch ebenso wie bei der individuellen Behandlung. Und: Sie erhalten rasch einen Termin und vermeiden lange Wartezeiten. Eine Überweisung vom Hausarzt oder die E-Card sind nicht erforderlich.

Mit einem Rezept vom Wahlarzt erhalten Sie – wie mit einem Rezept vom Vertragsarzt – Medikamente in jeder Apotheke. Die Kosten für Heilbehelfs-Verordnungen werden nach Genehmigung durch Ihre Kasse übernommen.

Als Wahlarzt kann Sie Dr. Perner – wie ein Kassen-Vertragsarzt – anderen Ärzten zu- sowie in Krankenanstalten einweisen. Mit Überweisungen zu Kassenärzten für unterschiedliche Leistungen wie z.B. Röntgen, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) oder Labor werden diese Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Honorare und Leistungsverrechnung

Die Honorare in der Ordination von Dr. Perner sind transparent und leistungsbezogen gestaltet. Scheuen Sie sich nicht, vor der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen. Als Wahlarzt besteht kein Vertrag zur Direktverrechnung mit Krankenkassen. Für die erbrachten ärztlichen Leistungen erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sie bekommen dann einen gewissen Prozentsatz von der Krankenkasse rückerstattet. Bei Zusatzversicherungen wird der Selbstbehalt für ambulante Leistungen meist übernommen.